![]() |
|
||||||
|
Die Tarife, die die Immobilienmakler für Ihre Dienstleistungen verrechnen können, werden alle fünf Jahre von der Südtiroler Handelskammer festgelegt. Die Handelskammer beruft sich dabei auf Gewohnheitsrecht und Bräuche. Diese Tarife sind Richtlinien, und die Parteien können mit einem Vertrag auch andere Tarife vereinbaren. |
|
- Vermittlung von Liegenschaften innerhalb der Provinz Bozen von jeder Partei |
2 - 4 % |
|
- Vermittlung von Liegenschaften außerhalb der Provinz Bozen von jeder Partei |
3% |
|
- Vermittlung von Liegenschaften an nicht Einheimische |
3%
|
|
- Jahresmieten, solidarisch von den Parteien |
10%
|
|
|
|
a) auf den Mietzins eines jeden weiteren Jahres solidarisch von den Parteien |
10% |
|
b) auf den Mietzins eines jeden weiteren Jahres solidarisch von den Parteien |
2% |
|
- Saisonmieten von
möblierten Wohnungen und Villen bis zu einer Zeitperiode von einem
Monat solidarisch von den Parteien |
20% |
|
- Darlehen und Finanzierungen, vom Antragsteller, außer der Spesenvergütung |
1% |
|
- Abtretungen oder Übernahmen auch in Form von ganzen oder von Teilen von Gesellschaftsanteilen an Betrieben oder mittlels Einbringung von Kapital und Abtretung von Gesellschaftsanteilen, von jeder Partei auf dem vereinbarten Bruttopreis, abzüglich der Passiva |
3% |
|
- Tausch von Liegenschaften, von jeder Partei auf den Wert des teueren Objektes |
2% |
|
- Tausch von Betrieben, von jeder Partei auf den Wert des teueren Betriebes |
3% |
|
- Verwaltungen, vom Auftraggeber auf das Gesamtinkasso |
5-8%
|
|
- Werkverträge, Arbeiten und Lieferungen im allgemeinen, vom Unternehmen |
1-3% |
|
|
|
a) Marktwertanalysen: |
0,2% 0,1% |
|
b) detaillierte Schätzungen: |
0,5% 0,25% |
|
- Vorkaufsrecht auf Immobilien, vom Begünstigten
auf den Marktpreis |
0,5% |
|
- Durchführung von Verwaltungsakten, welche für die Abwicklung und den Abschluß des Geschäftes notwendig und nützlich sind (Art. 5, 1. Absatz, Gesetz 39/89): |
0,5% |
|
a) Erhebungen, Anträge und Gesuche an öffentliche Ämter; außer der Spesenvergütung für Anträge und Ausstellung von Dokumenten, Fixbetrag von Euro |
25,00.- |
|
b) Grundbuchsanträge; außer der Spesenvergütung
Fixbetrag |
50,00.- 25,00.- |
|
Beschluß, 185
vom 10.06.1991 |
15,00.- |
|
|
| bis zu Euro |
500,00.- |
5 %
|
|
| von Euro | 501,00.- | 1.300,00.- | 2,5% |
| von Euro | 1.3001,00 | 2.500,00.- | 1 % |
| über Euro | 2.501,00.- | 5.000,00.- | 0,5% |
www.Platzer-Immobilien.com |
info@Platzer-Immobilien.com
|